Von Gustav REINGRABNER
In der Pfarrkirche von Oederan in der Nähe von Freiburg in Sachsen befindet sich seit 1892 der dort hingesetzte Grabstein des am verstorbenen dortigen Pfarrers Paul Zahn, der sich nach dem Brauch der Zeit Odontius nannte. Odontius vermochte nicht lange in Oederan zu wirken. Den traurigen Höhepunkt seines kurzen Lebens bildete vielmehr seine Tätigkeit auf Schloss Waldstein in der Steiermark. Hier kam er mit der Gegenreformation unter dem Erzherzog Ferdinand derart in Konflikt, dass er als Prediger des Evangeliums verhaftet und eingekerkert wurde.
Paul Zahn war 1570 als Sohn eines Webers in der Nähe von Meißen geboren worden. Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die Einführung des Calvinismus in Sachsen verließ er seine Heimat und gelangte aus Gründen, die nicht erkennbar sind, in die Steiermark. 1595 wurde er zunächst Alumnus in der evangelischen Stiftsschule in Graz und dann drei Jahre hindurch Mentor, also Privaterzieher, dreier junger Adeliger, des Maximilian von Trauttmansdorff, dessen Vetters Johann Andreas von Trauttmansdorff und des Johann Nikolaus von Poppel-Lobkowitz. Im März 1598 wurde er in Graz zum geistlichen Amt ordiniert und zum Schlossprediger auf Schloss Waldstein bei Überbach bestellt. Die Witwe eines der bedeutendsten Vertreter des steirischen Luthertums, Pankratz von Windischgrätz, hatte ihn angestellt. Allerdings verstarb sie bereits im Oktober desselben Jahres. Die Erben und deren Vormünder beließen jedoch Odontius in seinem Amt.
Zwischen 1598 und 1602 war er Prediger auf Schloss Waldstein und vermochte auch außerhalb des unmittelbaren Schlossbereiches Amtshandlungen zu vollziehen. Insbesondere ist nachgewiesen, dass er fallweise seelsorgerliche Dienste in der Landeshauptstadt Graz vornahm. Dabei ist zu beachten, dass eben damals die Gegenreformation unter Erzherzog Ferdinand rasch und ohne einzuhalten voranschritt. Am 12. November 1600 hatte der Erzherzog Ferdinand den Predigern jede weitere Tätigkeit untersagt. Am 1. März 1601 wurde dieses Mandat erneuert und alle Prediger und Schullehrer, die zuwiderhandelten, mit Verhaftung und ernster Bestrafung bedroht. Tatsächlich hatten bereits die meisten evangelischen Prediger das Land verlassen. Odontius blieb als einer der letzten vorerst unbehelligt. Erst im Frühjahr 1602 wollte der Landesherr gerade an Odontius ein österreichisches Exempel statuieren. Er befahl dem Grazer Schlosshauptmann, den lutherischen Schlossprediger von Waldstein gefangen zu nehmen und nach Graz zu bringen. Dieser unternahm mit fünfzig Musketieren in der Nacht zum 20. April 1602 die entsprechende Handlung. Odontius selbst beschrieb seine Eindrücke von der Erstürmung des Schlosses und seiner Gefangennahme:
„Dieweil aber im ersten sturm vnd angriff des Schlosses ein grosser tumult wie zu geschehen pflegt in eröffnung der porten / endstunde / also das wir alle vom Schlaff davon erwachten / wurde ich vom Hofgesinde aus meinem Zimmer geruffen / vnd mit dem blosem Hembde in den jnnern Stock des Schlosses eingelassen. Nach eröffnung aber der Porten eileten diese Rauppem alsbald meinem Musao zu / öffneten vnd zerschluqen alle Thruen vnd Kasten / raubten vnd stolen wie jhr vd aller dieb vnd Mörder gewonheit / alles was sie an bahrem gelt / welchs bei 1500. flor, war / jtem an gewand / kleidern vnd andern silbergeschmeid antroffen / trugn darnach mitten im Schloßhof einen grossen scheiterhaufen zusammen / verbrenneten darauff alle Bücher Euangelische und Pabstische ahn allen unterscheid. Fiengen hernach wiederumb den innerstock des Schlosses (in welchen die jungen herren von Windischgrätz sampt jhren Frewlein schwestern / ich vnd der Pfleger mit einer eisern Thuer wol verwart / lagen) an zu stürmen“ … „Es hatten sich zwar die jungen herren von Windischgrätz (wie ich hernach hören muessen) zum öffternmal erboten / sich selbst fuer mich vnd an meine stat einzustellen vnd alles auszustehen / so je was von mir saite verschuldet sein. Aber da war des stürmens vnd schiesen kein auffhören / sondern der Predicant solt vnd müste auffGratz gefenglich gefurt / vnd der newen Jesucitischen lnquisation vberantwortet werden f Hirzwischen wurd auff trawen vnd glauebn der jnnere Stock dem Hauptmann auffgethanf vnd dieweil der gewalt gros / vnd damit auch ein grosser vnglüch von der Herrschaft abgewendet werden möchte flies ich mich gutwillig wiederumb herfür aus dem Zimmer f in welchem mich der Pfleger verborgen hilte“.
Nach der Gefangennahme wurde er in einem Gewölbe der Grazer Burg inhaftiert. Zwei Tage nach der Gefangennahme wandten sich die Vertreter der adeligen Stände, die Verordneten, bereits an den Landeshauptmann und baten um entsprechendes Einschreiten, hatten doch die Eigentümer des Schlosses Waldstein um solches Einschreiten gebeten. Der Landesherr aber gab nicht nach und ließ am 25. April durch den Statthalter Bischof Stobäus von Palmburg auch Christoph Friedrich von Windischgraetz verhaften. So hatten die Stände für eine Entlassung ihrer beiden Angehörigen zu sorgen. Dies gelang verhältnismäßig rasch, bis Mitte Mai war die Sache erledigt, wenngleich bei dieser Gelegenheit gelang, den Vormund der beiden Windischgraetz, Rudolf von Teufenbach, zur Konversion zu bewegen. Anders war es mit Odontius bestellt. Gegen ihn wurde durch den Kammerprokurator ein formelles Verfahren eröffnet, in dem er wegen Verstöße gegen Mandate des Landesherrn als „sittenmörderischer Prädikant“ angeklagt wurde. Vorerst aber wurde versucht, Odontius zur Konversion zu bewegen. So wechselten sich Bekehrungsversuche und Verhöre in der Strafsache ab. In mehreren Verhören, zuletzt sogar durch einen ausdrücklichen Befehl Ferdinands selbst, sollte er zum Widerruf bzw. zur Aufgabe seiner evangelischen Position genötigt werden. Als dies nicht gelang, wurde er unter Berufung auf die Patente vom 23. September 1598 und 12. November 1600 zum Tode verurteilt. Dieses Urteil hatte neuerliche Bemühungen der Stände um eine Begnadigung zur Folge. Ferdinand wandelte das Todesurteil in eine Galeerenstrafe um: Entgegen dem landesfürstlichen Befehl habe Odontius in der Steiermark gepredigt und sich damit gegen den Landesherrn aufgelehnt. Dazu kamen noch Irrglaube und Lästerung des Papstes. Am 19. Juli 1602 wurde das Urteil verkündigt und Odontius unmittelbar danach abgeführt. Der Transport durch die Steiermark und Krain geschah in einer Form, die deutlich von dem Bemühen geprägt war, abschreckende Wirkung hervorzurufen. Odontius war angekettet und wurde auf einem offenen Wagen unter militärischer Eskorte und entsprechenden Hinweisen auf seine „Vergehen“ transportiert. Am 5. August erreichte die Truppe Senosetsch, nur 25 km von Triest entfernt, wo der Sträfling auf die Galeere überstellt werden sollte. Da man ihm die Ketten abgenommen hatte, gelang ihm dort die Flucht. Wie weit hierbei eine Unterstützung von steirischen Adeligen oder in ihrem Auftrag Handelnden zu vermerken ist, bleibt ungewiss.
Jedenfalls gelangte er zunächst in die Gegend von Laibach und dann auf abenteuerlichen Schleichwegen in seine sächsische Heimat zurück. Die auf seine Ergreifung ausgesetzten 500 Taler vermochte sich niemand zu verdienen. Die Bewacher wurden verurteilt, brauchten letztendlich die Strafe aber nicht anzutreten. Sicher ist, dass der Erzherzog die Flucht des Odontius als persönliche Niederlage empfand.
Odontius immatrikulierte in Wittenberg an der Universität und wurde mit April 1603 Pfarrer von Oederan. Dort heiratete er im November dieses Jahres, konnte aber nur zweieinhalb Jahre wirken, da er im Alter von nur 35 Jahren verstarb. In Oederan brachte er seine Erlebnisse in der Steiermark zu Papier, wobei er natürlich diesen Bericht theologisch deutete. Er meint, dass nicht der katholische Ferdinand, sondern Gott die Welt regiere und dass ihm in seiner eigenen Passion die Herrlichkeit des Kreuzes aufgegangen sei. Die letzte Bewährung des Glaubens geschieht angesichts des Todes, im Bekenntnis darf der Erwählte aber jetzt schon Gottes gnädiges Gericht erfahren. Die Erfahrung des Leidens als Gnade prägte den Glauben des Odontius. Die steirische Obrigkeit betrachtete er als solche, die ihr Amt missbraucht und Unrecht setzt, indem sie das Evangelium verfolgt. Da gab es zwar keinen Widerstand, sondern nur ein Tragen des Leidens, es muss aber vor den Bütteln der widergöttlichen Regierung die Wahrheit des Evangeliums bezeugt werden. Selbstverständlich verbinden sich mit diesen persönlichen Aussagen scharfe Worte gegen die katholische Kirche und den Inhalt ihres Glaubens.
Im Fall Odontius zeigt sich die ganze Unnachgiebigkeit der konfessionalistischen Starrheit des steirischen Landesfürsten, die sich mit ausgeprägter absotutistischer Vorstellung von Gottes Gnadentum des Kaisers verband. Odontius war nicht der einzige, der als Zeuge des Evangeliums in Österreich zu Schaden kam, die besonderen Umstände seiner Verhaftung und die von ihm beschriebenen Berichte lassen ihn jedoch besonders eindrucksvoll aus der Reihe der Märtyrer heraustreten.
Das, was er theologisch zu bedenken gibt, erweist sich ja für Christen immer wieder als eine Gegebenheit, der er in der Welt keineswegs grundsätzlich entgehen konnte.
Aus: Glaube und Heimat. Evangelischer Kalender für Österreich, Jg. 1985, Seiten 32-34.
Weblinks (Auswahl):
- https://zeugen-christi.de/2020/08/16/paulus-odontius/
- https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/person/gnd/124598277
