Von Gustav REINGRABNER
Nach den Verordnungen und Erlässen der Kaiser Ferdinand II. und III. war es in Österreich eindeutig untersagt, evangelisch zu sein. Lediglich der landsässige Adel im Land unter der Enns erfreute sich des Privilegs, das im Westfälischen Frieden 1648 bestätigt worden war, persönlich seinen Glauben bewahren zu dürfen; und dennoch gab es unter allen Kaisern in Wien eine Gruppe von Protestanten, die sich des Privilegiums der Religionsfreiheit erfreuten. Es handelt sich zunächst einmal um Offiziere der kaiserlichen Armee; die Notwendigkeit des ständigen Türkenkrieges brachte es mit sich, dass in das kaiserliche Heer Personen ohne Rücksicht auf ihr Bekenntnis aufgenommen wurden, wenn sie bloß über das nötige Maß an Fähigkeiten verfügten. Da Wien aber auch der Sitz der Reichsbehörden war, das Römische Reich Deutscher Nation konfessionell paritätisch organisiert war, fanden sich unter den hohen Beamten der in Wien untergebrachten Reichsbehörden auch immer wieder Protestanten. Weiters hatten evangelische Staaten in Wien Gesandtschaften errichtet, deren Angehörige entsprechend dem Gesandtschaftsrecht der damaligen Zeit das Recht auf einen Gottesdienst ihrer Konfession hatten. Die wirtschaftlichen Bemühungen, die unter der Regierung Kaiserin Maria Theresias wesentlich intensiviert wurden, führten aber auch dazu, dass man Industrielle und Handelsleute, die über die nötigen Fachkenntnisse verfügten, in Österreich, darunter auch in Wien, zur Niederlassung bewegte, und zwar unbeschadet ihrer Konfession.
Zu diesen Personen, die die Niederlagsfreiheit hatten, gehörte auch der aus einem angesehenen Schweizer Geschlecht stammende Johann von Fries. Er erhielt nicht nur das Handelsprivilegium, sondern auch das Recht, Fabriken betreiben zu dürfen. So war er an zahlreichen Fabriksgründungen der Textil- und Metallindustrie in der Umgebung von Wien beteiligt. Darüber hinaus waren seine Geschäfte von besonderem Erfolg begleitet, so dass man ihn zu einem der fünf reichsten Männer im damaligen Österreich rechnete.
Fries konnte schon unter der Regierungszeit Maria Theresias eine ganze Reihe von Grundherrschaften erwerben und spielte daher auch, im öffentlichen Leben eine nicht unbedeutende Rolle. Es war ein Zeichen besonderen Vertrauens, vor allem aber besonderer Fähigkeiten, dass seit dem Jahr 1752 dem der reformierten Kirche angehörigen Johann von Fries der Handel mit dem Maria-Theresia-Taler monopolistisch überlassen wurde. Dieser Handel trug nicht nur zur Verbreitung des Maria-Theresia-Talers bei, sondern war auch eine der wichtigen Quellen des Reichtums von Fries.
Sofort nach dem Toleranzpatent setzten Bemühungen zur Gründung einer reformierten Pfarrgemeinde in Wien ein. Die Sache wurde nicht zuletzt durch den in der holländischen Gesandtschaft tätigen Prediger Karl Wilhelm Hilchenbach betrieben. Am 10. März 1782 wurden der Reichshofrat Carl Christian Graf zu Lippe, Johann Fries und der Bankier Peter von Ochs zu Vorstehern der evangelischen reformierten Gemeinde gewählt. Fries blieb bis ans Ende seines Lebens Mitglied des Vorsteherkollegiums der reformierten Wiener Gemeinde und gab sogar ein Buch über die Verhältnisse der Protestanten in Österreich heraus. Er war auch an der Erwerbung eines Grundstückes für das reformierte Bethaus maßgeblich beteiligt, ebenso aber bei der Errichtung des Bethauses, das nach einem Plan des Hofarchitekten Gottlieb Nigelli erbaut und am 25. Dezember 1784 eingeweiht werden konnte. Zum Grunderwerb stiftete er 10.000 Gulden.
Natürlich war Johann von Fries auch um den Wohnsitz seiner Familie bemüht. Sein Stadtpalais ließ er direkt neben der Hofburg ebenfalls (sowie die Bethäuser der beiden evangelischen Gemeinden) auf den Gründen des aufgelassenen Königsklosters errichten. Vor allem aber baute er das Schloss in Vöslau als Sitz seiner Familie aus. Diese Dokumentation der Position der Familie Fries entsprach seiner in der Zwischenzeit erlangten gesellschaftlichen Stellung: 1757 war Johann von Fries in den erbländischen österreichischen Ritterstand aufgenommen worden, was zum Erwerb der Grundherrschaften berechtigte; im Jahr 1761 erfolgte die Aufnahme in den Freiherrnstand; die Krönung bedeutete aber die im Jahr 1783 erfolgte Aufnahme in den Reichs- und österreichischen Grafenstand.
Fries war nicht nur wirtschaftlich erfolgreich, sondern versuchte auch, so gut es eben möglich war und er es verantworten konnte, seine öffentliche Stellung mit einem wohl abgemessenen Engagement für die reformierte Gemeinde zu verbinden. Uber unmittelbaren Anteil am Gemeindeleben ist nicht viel bekannt. Die Interessen Fries‘ sowie die seiner Söhne galten wohl eher künstlerischen Bereichen; der Reichtum ermöglichte ihm ein reiches Mäzenatentum und war die Grundlage für Kunstsammlungen, welche sein älterer Sohn in beachtlicher Weise vermehrte.
Johann von Fries verstarb unter nicht ganz geklärten Umständen am 19. Juni 1785 in seinem Schlosspark zu Vöslau. In seinem Testament bedachte er die reformierte Pfarrgemeinde in Wien noch mit 2000 Gulden. Fries wünschte in einem separaten Grabmal in Vöslau bestattet zu werden. Da sein älterer Sohn bereits drei Jahre nach seinem Tod verstarb (4. August 1788), wurde es als Doppelgrab, von einem der damals bedeutendsten Künstler Wiens, Anton Zauner, entworfen. Das im Jahre 1945 zerstörte Grabmal zeigte den Vater, der seinen Sohn zu einem Altar führte, auf dem das Buch des Schicksals – mit den sieben Siegeln, dem Sinnbild der Ewigkeit, von einer sich krümmenden Schlange umwunden – aufgerollt liegt.
Aber nicht nur Johann Graf von Fries, sondern auch die nächsten Generationen seiner Familie blieben dem reformierten Bekenntnis verbunden und bildeten für längere Zeit Stützen der kleinen reformierten Pfarrgemeinde in Wien.
Aus: Glaube und Heimat. Evangelischer Kalender für Österreich, Jg. 1985 Seiten 36-36.
