Von Gustav REINGRABNER

Es war das Verdienst der adeligen Stände in den österreichischen Ländern, daß in einer Zeit, in der Religion und Staat voneinander nicht geschieden werden konnten, der Protestantismus eine rechtliche Absicherung durch landesfürstliche Privilegien erhielt. Das Engagement der Stände und ihrer führenden Männer hat für diese Sicherung gesorgt, die etwa in den landesfürstlichen Privilegien von 1568 und 1571 für die Länder an der Donau ihren sichtbaren Ausdruck fand. Gegen 1600 verstarb eine ganze Reihe jener führenden Männer des evangelischen Adels, die dafür tätig waren, wodurch eine Lücke entstand, die nur mehr teilweise geschlossen werden konnte. In nicht wenigen Fällen ist um diese Zeit auch ein Nachlassen der aktiven Betätigung in Religionsangelegenheiten festzustellen; insgesamt begann sich die politische Situation der evangelischen Stände zu verschlechtern; der Türkenkrieg wurde bedrohlicher, ein landesfürstlicher Absolutismus zog herauf; die katholische Kirche hatte ihre Schwäche überwunden.

In dieser Zeit galt im Lande unter der Enns als der „Haupträdelsführer in der Religion“ Wolfgang von Hofkirchen. Er war am 1.September 1555 auf der WaldviertIer Burg Kollmitz geboren worden; 1574 und 1579 weilte er als Student in italienischen Universitäten, war doch für ihn eine Beamtenkarriere im landesfürstlichen Dienst vorgesehen. Als Neunzehnjähriger wurde er mit den landesfürstlichen Lehen der Familie belehnt. Etwa um diese Zeit erfolgte die Eheschließung mit der aus Franken stammenden Gräfin Anna Dorothea von Öttingen. Im Jahre 1593 wurde er zum Rat beim niederösterreichischen Regiment, also der landesfürstlichen Verwaltungsbehörde für die Donauländer, ernannt. Im Jahre 1600 hatte er das Amt des Statthalters zu verwalten, doch wurde im darauffolgenden Jahr nicht er, sondern der katholische Ernst von Mollart zum Statthalter ernannt. Letztlich war es diese Zurücksetzung, die etwas später zu seinem Ausscheiden aus dem landesfürstlichen Dienst führte. Seine Fähigkeiten und seine evangelische Überzeugung machten ihn jedoch dazu fähig, im ständischen Dienst Verantwortung zu übernehmen. Er wurde Verordneter des Herrenstandes. Als solcher unternahm er vom April bis Oktober 1603 eine Reise zu evangelischen Reichsfürsten, die der Stärkung der Position des österreichischen Protestantismus dienen sollte, über dessen bedrängte Lage sich die Adeligen keiner Illusion hingeben konnten. Er sollte die evangelischen Reichsfürsten auf diese Situation aufmerksam machen und von ihnen Hilfe erlangen. Entsprechend seinem Auftreten wurde er allenthalben, auch am sächsischen Hof, freundschaftlich aufgenommen. Wohl versprach man ihm manches, zum Teil erfolgten auch wirklich Interventionen beim Kaiser, insgesamt blieb die Reise jedoch ohne Wirkung. Für ihn selbst bedeutete sie aber die Zerstörung seines ganzen geordneten Lebens. Nach seiner Rückkehr wurde er in Wien als Verräter gefangen genommen und für zwölf Monate inhaftiert; er wurde aller seiner Ämter für verlustig erklärt, und gegen ihn wurde ein Prozeß wegen Untreue eröffnet, der anscheinend erst im Jahre 1609 auf das Drängen der Stände niedergeschlagen wurde. So hat Wolfgang von Hofkirchen wegen seines Einsatzes für die evangelische Sache die allerschwersten Nachteile erfahren. Für seine Haltung, auch für seinen Glauben ist aufschlußreich, wie er diese üble Angelegenheit beurteilte. In einem Brief an den württembergischen Theologen, der in Wittenberg Professor war, Polykarp Leyser, schrieb er nach seinem ersten Verhör, daß es nun wohl etwas stiller werden würde, daß er aber auch, wenn dies nicht der Fall wäre, wohl gefaßt sei. „Es heißt: Tue recht, trau‘ Gott, fürchte niemand. Man sieht mich gar sauer an und ich bin den Gegnern ohne Zweifel ein Dorn und Stachel in ihren Augen. Sie denken und sinnen auch nach meiner Vernichtung; ich habe es aber Gott befohlen, der wird und weiß es herauszuführen.“ Auch nach einjähriger Haft schrieb er in der gleichen Haltung an denselben Empfänger: „Es ist aber Gott befohlen, der macht es, wie es ihm gefällig und uns am besten, zu seinem Preis und Ehre.“ Wolfgang von Hofkirchen hat wohl auch an Emigration gedacht, blieb aber doch im Lande und wandte sich nach seiner Haftentlassung den Fragen zu, die ihn in seinen Besitzungen beschäftigen konnten.

In Aigen ließ er die Kirche neu bauen, errichtete in ihr eine Familiengruft, die vor einigen Jahren in der Krypta wieder aufgebaut worden ist, und suchte für seine Patronatspfarren entsprechend gebildete evangelische Pfarrer zu finden.

Auf dem Höhepunkt seines Einflusses wurde von katholischer Seite gespottet, daß er von den Protestanten „für ihren Papst“ gehalten werde.

Aber auch nach seinem Sturz wurde seine aufrechte Haltung, die von patriarchalischem Denken geprägt war, ebenso sein ehrliches Eintreten für die Kirche, seine Bemühungen für die Familie, sein Gottvertrauen, aber auch seine geistige Aufgeschlossenheit anerkannt und gerühmt.

Es war wohl tragisch, daß das, was er versucht hat, von seinen Parteimännern in seiner Bedeutung nicht erkannt wurde, von den Gegnern aber als Mittel zur weiteren Bedrängung des Protestantismus im Lande unter der Enns verwendet wurde. Sein ganzes Bekenntnis, das nach seinem Inhalt dem Wortlaut der lutherischen Concordienformel verpflichtet war und nicht nur dem Katholizismus, sondern auch dem Calvinismus und der flacianischen Richtung innerhalb des Luthertums gegenüberstand, hat darum im großen keine positive Wirkung gezeigt, im kleinen hat es wohl geholfen, ein Stück weit jenes konfessionelle Bewußtsein auszubilden, das schon bald nach dem Tode des Wolfgang von Hofkirchen der Gegenreformation zähen Widerstand zu leisten vermochte. Wolfgang von Hofkirchen starb am 15. Juni 1611 in Prag und wurde am 29. Dezember 1611 in der Familiengruft in Aigen beerdigt. Die von Magister Gallus Schmögel, dem früheren Pfarrer von Aigen, der in Schrattental tätig war, gehaltene Leichenpredigt ist erhalten und versucht, dem Geist der Zeit entsprechend, das aufzuzeigen, was an Denken und evangelischem Zeugnis des Wolfgang von Hofkirchen vorbildlich war.

 

Aus: Glaube und Heimat. Evangelischer Kalender für Österreich, Jg. 1984, S. 33-34