Von Gustav REINGRABNER
Von ihm ist eigentlich nur bekannt, daß er Untertan des Klosters Millstatt war, das seit 1598 dem Jesuitenorden gehörte, und daß er „als des Stifts rücksäßiger Untertan, der den Schwur nicht leisten wollte und der der ungehorsamste war, befunden wurde„. Diese Feststellung in einem Grundbuch des Klosters Millstatt stellt diesen unbekannten Bauern in die Geschichte der Gegenreformation des Landes Kärnten hinein.
Der Bischof von Lavant, Georg Stobäus von Palmberg, hatte dem Erzherzog Ferdinand geraten, den fast ganz evangelischen einheimischen Adel, der die größte Macht und vor allem das Steuerbewilligungsrecht besaß, zunächst bei seinem Glauben zu belassen und mit der gewaltsamen Bekehrung bei den Bürgern und Bauern anzufangen, weil hier weit eher durchgegriffen werden konnte. Nach diesen Plänen ordnete der Landesherr einen Zug zur Bekehrung der Protestanten an. Im September 1600 kam Bischof Martin Brenner von Seckau mit einer entsprechenden Kommission, begleitet von mehreren hundert Soldaten, nach Kärnten und begann seinen „Siebzigtägigen Feldzug“. Es mußte jeder entweder katholisch werden oder auswandern. Natürlich kam diese Kommission auch in die Herrschaft Millstatt und betrieb hier ihr Geschäft. Ihre Protokolle sind nicht in dem Maße vorhanden, daß man Einzelschicksale feststellen könnte. Dafür ist aber für die Herrschaft Millstatt jenes Buch erhalten geblieben, in dem die an die Grundherrschaft zu leistenden Abgaben („Ehrungen“) eingetragen wurden, die bei dem Übergang eines Besitzes in neue Hände entrichtet werden mußten. Jeder, der durch Erbschaft, durch Kauf oder auf andere Weise ein Bauerngut erhielt, war verpflichtet, eine solche Einstandsgebühr zu bezahlen. Die Entrichtung dieser Gebühren wurde nun genau verzeichnet, und in diesem Ehrungsbuch findet sich auch jene Eintragung, die den Christian Forstnig betraf. Zugleich kann daraus ersehen werden, wie nach den Weisungen der herumziehenden Gegenreformationskommissäre vorgegangen wurde. Das geschah so: „Auf Befehl der fürstlichen Durchlaucht Erzherzog Ferdinand zu Österreich, unserm gnädigsten Herrn und Landesfürsten und des von derselben im Lande dann als bestellten Herrn Religionsreformationskommissäre ist allen und jeden millstätterischen Urbars- und Gerichtsuntertanen der Eidschwur, den alle Bürger und Bauerspersonen tun müssen, da zu Millstatt durch die Kommission zu schwören vorgehalten worden.“ Unter den damals Versammelten war der aus Matzelsdorf kommende Christian Forstnig; weil er den Schwur nicht leistete, wurde ihm durch den Herrn Kommissarius „bei Verleitung seines Leibes und Lebens“ auferlegt, daß er innerhalb von drei Tagen zur Beichte gehen müsse. Sollte er das nicht tun, hätte er aus allen habsburgischen Ländern wegzuziehen. Damit dieser Auftrag nicht in Vergessenheit gerate, hat die Kommission der Grundherrschaft einen schriftlichen Auftrag übergeben, das alles durchzuführen. Forstnig erhielt zwar noch eine längere Frist, und zwar wahrscheinlich deshalb, weil die Millstätter Jesuiten nicht unbedingt ihre Untertanen verlieren wollten. Natürlich waren sie daran interessiert, daß ihre Untertanen katholisch seien, aber es sollte doch so geschehen, daß die evangelischen Bauern ihren Hof zwar verließen, die Grundherrschaft aber rechtzeitig einen Nachfolger für sie zu finden vermochte.
Forstnig wollte aber weder katholisch werden, noch wollte er fortziehen; deshalb zog man sein Gut zwangsmäßig ein. Bei der aus diesem Anlaß erstellten Schätzung stellt sich heraus, daß Forstnig mehr Schulden hatte, als das Gut und seine Einrichtungen wert waren. Es kam dazu, daß die Brüder des Bauern ihre Erbteile noch nicht ausbezahlt bekommen hatten. Daher wandte sich die „Freundschaft“, also die Blutsverwandten, mit der Bitte an die Grundherrschaft, den Hof einem seiner Brüder zuzuwenden. Eine solche Bitte kam natürlich der Grundherrschaft zurecht, und sie überließ den Hof statt einem Fremden, den sie möglicherweise erst suchen hätten müssen, am 2. September 1600 dem Sebastian Forstnig. Er war verheiratet und hatte sich mitsamt den Seinigen bereits zu der „wahren katholischen Religion“ begeben, war also auch evangelisch gewesen, hatte aber, dem Druck gehorchend, den katholischen Glauben angenommen. Weil er den Besitz, der zum Teil seinem Bruder gehört hatte, zum Teil aber diesem von der Kirche zu Obermillstatt als Lehen gegeben worden war, nun übertragen erhielt, hatte er der Herrschaft eine „Ehrung“ von 45 Gulden sowie einen Ehrendukaten im Wert von vier Gulden zu übergeben.
Christian Forstnig hatte jedenfalls ohne Geld die Heimat zu verlassen. Er hatte, zum Unterschied von anderen, vielleicht die Genugtuung, daß er wußte, in welche Hände sein Haus käme. Allerdings hatte das zur Folge, daß er früher als andere die Heimat verlassen mußte.
Denn in dem Ehrungsbuch der Herrschaft Millstatt sind auch zahlreiche andere Eintragungen erhalten, die den Übergang von Bauerngütern betreffen, deren Besitzer nicht katholisch werden wollten. Aus diesen Eintragungen ersieht man, daß die von den Religionskommissaren gesetzte Frist, sich zu bekehren oder auszuwandern, mit Zustimmung der Grundherrschaft nicht so genau eingehalten wurde. Der Gund dafür wurde bereits oben angeführt. Jeder, der seinen Grund verkaufte, mußte an die Herrschaft die sogenannte „Abfahrt“ und an den Landesfürsten den „zehnten Pfennig“ abliefern. Beide Beträge machten zusammen ziemlich genau ein Fünftel des beim Verkauf des Besitzes erhaltenen Geldes aus. Wenn man bedenkt, daß infolge der Notlage der Preis für das Bauerngut von dem Käufer sicherlich gedrückt wurde, daß aber auch von diesem niedrigen Erlös noch ein Fünftel in bar abverlangt wurde, so kann unschwer eingesehen werden, daß die abziehenden Evangelischen in ihren Vermögenslagen kräftig benachteiligt wurden. Und dabei ist noch gar nicht berücksichtigt, daß es keinem Bauern leichtgefallen ist, seinen Hof und sein Heimatland zu verlassen, vielleicht auch einen nicht geringen Teil seiner Angehörigen. Daß so viele diesen Weg gingen, zeigt, wie stark sie im evangelischen Bekenntnis verankert waren und welche Bedeutung dieses Bekenntnis für sie hatte.
Der ansonst nicht bekannte Christian Forstnig war einer von diesen unerkannten Zeugen des Evangeliums.
Aus: Glaube und Heimat. Evangelischer Kalender für Österreich, Jg. 1984, S. 34-36.
