Stefanie NADHERNY

geb. Weigl, verw. Prochaska

Geboren am 26. Juli 1915 in Weißkirchlitz bei Teplitz-Schönau
Gestorben am 3. Juni 1988 in Wien.

Theologin, Pionierin kirchlicher Medienarbeit

Stefanie Nadherny entstammt einer Offiziersfamilie. Sie studierte evangelische Theologie an der Universität Wien und legte 1938 die Kandidatenprüfung ab.

1939 heiratete sie den Offizier Dr. Rudolf Prochaska-Czech-Czechenherz (1894-1973) und übersiedelte mit ihrem Gatten nach Berlin, wo sie sich der dortigen Kirche zur Verfügung stellte und als Vikarin in der Gemeinde sowie als Religionslehrerin an verschiedenen Schulen tätig war. Nach Kriegsende kehrte das Ehepaar nach Wien zurück und Stefanie Prochaska wurde Personalvikarin bei Pfarrer Othmar Muhr in der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Gumpendorf. Sie ist auch hier im Gemeinde- und Schuldienst eingesetzt worden, daneben verfasste sie eine Dissertation über Matthias Hoe von Hoenegg (Stefanie Prochaska-Weigl: D. Hoe von Hoenegg und seine Zeit: 1580-1645. Wien, Univ., Diss., 1951) und schloss ihr Theologiestudium mit der Promotion im Jahr 1951 ab.

Nachdem die 6. Generalsynode 1965 der Zulassung von Theologinnen zur Ordination mehrheitlich zugestimmt hatte, wurden sie sowie Elisabeth Strehblow am 11. September 1966 als die ersten Theologinnen Österreichs durch Bischof D. Gerhard May in der Kreuzkirche (Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Wien-Hietzing) zum geistlichen Amt ordiniert.

Im Jahr davor war Stefanie Prochaska aus dem Schuldienst ausgeschieden um sich ausschließlich der kirchlichen Medienarbeit widmen zu können. Sie hat sich schon früh mit den Möglichkeiten, die Rundfunk, Film und Fernsehen der Verkündigung bieten, beschäftigt und ist im Jänner 1952 mit der Leitung der Filmstelle des Evangelischen Oberkirchenrates betraut worden, baute die „Evangelische Filmgilde in Österreich“ auf, war Mitglied der Jugendfilmkommission im Unterrichtsministerium und ab 1956 Mitglied der Film-Prädikatisierungskommission der Bundesländer.

1967 wurde aufgrund eines Beschlusses der Generalsynode das „Amtes für Rundfunk, Film und Fernsehen der Evangelischen Kirche in Österreich“, das heutige „Amt für Hörfunk und Fernsehen“ errichteten und Stefanie Prochaska seine erste Leiterin. In dieser Funktion hat sie die gesamte kirchliche Medienarbeit koordiniert und Großteils auch durchgeführt. In den religiösen Sendungen, vor allem im Rahmen der Ökumenischen Morgenfeier, später auch in der Fernsehsendung „Christ in der Zeit“ wirkte sie oft selbst als Sprecherin. Weiters hat sie Drehbücher für religiöse Kindersendungen verfasste sowie fürs Fernsehen mehrere Dokumentationen, in denen Personen oder Ereignisse der evangelischen Kirche im Mittelpunkt standen, gestaltet. Darüber hinaus wurde sie auch in den Hörer- und Seherbeirat (1974-1988) berufen, später wählte sie der Programmausschuss der Hörer- und Sehervertretung im ORF zur Vorsitzenden.

Ab 1968 arbeitete Stefanie Prochaska, seit ihrer Eheschließung mit Ministerialrat Dr. Günther Nadherny (1916-1997) im Jahr 1977 Stefanie Nadherny-Prochaska, an der Gestaltung der vom Bischof der Evangelischen Kirche in Österreich herausgegebenen Zeitschrift „Amt und Gemeinde“, mit – zunächst gemeinsam mit Wilhelm Kühnert, ab 1973 bis zu ihrer Pensionierung 1986 als alleinige Schriftleiterin, und verfasste für diese sowie auch andere Publikationsorgane zahlreiche Aufsätze und Artikel. Weiters war sie Leiterin des Matrikenamtes, des landeskirchlichen Archivs und der Bibliothek des Evangelischen Oberkirchenrates.

Um nicht ganz im Abseits der pfarrlichen Seelsorgearbeit zu stehen, half Stefanie Nadherny neben die Medienarbeit immer wieder in verschiedenen Pfarrgemeinden aus und übernahm im Sommer sehr gerne die Urlauberseelsorge in Mittersill.

Auszeichnungen:
1965 „Silbernen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“ wegen erfolgreicher Unterrichtstätigkeit
1976 Verleihung des Titels „Hofrat“ für die religiöse Aufbauarbeit
1985 „Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse“.

 

Siehe auch:

 

Weblinks (Auswahl):

 

Quellen und Literatur (Auswahl):

Elisabeth STREHBLOW

Geboren am 17. Jänner 1919 in Wien.
Gestorben am 22. Oktober 2011.

Theologin, Religionslehrerin

Elisabeth Strehblow studierten von 1937 bis 1941 Theologie an der evangelisch-theologischen Fakultät in Wien. Nach Vikarsdiensten in der Evangelischen Pfarrgemeinde H.B. Wien West, in der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Gleisdorf und in der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Schwechat bestand sie 1943 die Pfarramtsprüfung und entschied sich für den Beruf einer hauptamtlichen Religionslehrerin, denn die Übernahme eines Pfarramtes war Theologinnen damals nicht möglich. 1950 wurde sie pragmatisiert und schied aus dem kirchlichen Dienstverhältnis aus. Nach Abschluss ihrer Dissertation über „Luthers Glaube und der Sinn der Heiligen Schrift nach Ricarda Huch“ promovierte sie 1951 zur Doktorin der Theologie an der Wiener Evangelisch-theologischen Fakultät. 1959 erhielt sie zum frühest möglichen Zeitpunkt den Berufstitel „Oberstudienrat“.

1965 hat die 6. Generalsynode der Evangelischen Kirche in Österreich der Zulassung von Theologinnen zur Ordination mehrheitlich zugestimmt. Als die ersten Theologinnen Österreichs wurden Elisabeth Strehblow und Stefanie Prochaska am 11. September 1966 durch Bischof D. Gerhard May in der Kreuzkirche (Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Wien-Hietzing) zum geistlichen Amt ordiniert.

Elisabeth Strehblow gehörte als Nachfolgerin von Kirchenrat Professor Dr. Dr. Franz Fischer (1895-1975) der Prüfungskommission für die Pfarramtsprüfung, pädagogisches Fachgebiet, an und leitete als Nachfolgerin von Maria Hladky von 1980 über ihre offizielle Pensionierung hinaus bis 1986 die Frauenschule für kirchlichen und sozialen Dienst in Wien.

In Anerkennung ihrer Tätigkeit wurde ihr 1985 das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich  verliehen.

 

Werke (Auswahl):

  • Luthers Glaube und der Sinn der Heiligen Schrift nach Ricarda Huch. Wien, Univ., Diss., 1951.
  • Kirchengeschichte und Konfessionskunde. Wien: Evangelischer Presseverband, 2., verb. Aufl. 1972.

 

Weblinks (Auswahl)

 

Quellen und Literatur (Auswahl):

Eine Wolke von Zeugen – Dora Winkler-Herrmann

Von Gustav REINGRABNER

Die dürren Zahlen und Daten in einem Personalakt, die von dem Leben der Theologin Dora Herrmann, die mit Sebastian Winkler verheiratet war, Kunde geben, bedürfen einer eingehenden Interpretation, damit ermessen werden kann, was es geheißen hat, in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Österreich evangelische Theologin zu sein.
Dora Herrmann ist am 10. 1. 1910 in Wien geboren worden. Hier besuchte sie das Realgymnasium und legte 1929 ihre Matura ab. Ihre Kindheit war also erfüllt von der Hunger- und Notzeit in und nach dem Weltkrieg, ihre Matura fiel in jene Zeit, In der der entscheidende wirtschaftliche Aufschwung einer neuen Katastrophe Platz machte, die dann fast nahtlos in das Elend eines zweiten großen Krieges steuerte.
Im Jahre 1928 war es endlich möglich geworden, dass auch an der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Wien Frauen studieren durften. Sie waren bei den männlichen Kollegen und bei den Professoren keineswegs beliebt. Von einem langjährigen Professor erzählt man, dass er Frauen im Hörsaal grundsätzlich ignorierte und auch ein „gemischtes“ Auditorium mit „Meine Herren“ anzusprechen pflegte. Vor allem aber war die Berufsaussicht nicht besonders klar, konnten nach der Kirchenverfassung und dem Herkommen doch nur Männer in ein Pfarramt berufen werden. Dennoch entschloss sich Dora Herrmann, neben Germanistik auch evangelische Theologie zu studieren,
Im Jahr 1935 schloss sie dieses Studium mit dem Examen pro candidatura ab, sıe trat dann sogleich in den Schuldienst und unterrichtete Religion an einem Gymnasium im 4. Bezirk.
Dazwischen schrieb sie an ihrer Dissertation über „Religion und Philosophie bei Rainer Maria Rilke“ und wurde 1937 zum Doktor der Theologie promoviert. Sie war damit die erste Frau, die In Wien diesen Titel erwarb; erst im Jahr 1950 folgten dann drei weitere Frauen. Im Jahr 1937 war es aber etwas ganz Besonderes,
Im Jahre 1939 ließ man seitens der Kirchenleitung zu, dass Dora Herrmann das Examen pro ministerio ablegte. Das bedeutete freilich noch lange nicht, dass sie ins geistliche Amt berufen wurde. Eine Ordination durfte noch nicht erfolgen.
Vielmehr gab es staatlicherseits hervorgerufene Schwierigkeiten mit dem Religionsunterricht; Frau Herrmann musste von 1942 ab auf Volks- und Hauptschulen ausweichen, außerdem wurde sie zu verschiedenen Hilfsdiensten in der reformierten Gemeinde Wien-West herangezogen.
Eine entscheidende Wende erfolgte im Jahre 1944. Sie wurde mit ihrem Einverständnis durch den Oberkirchenrat nach Kufstein zugeteilt und übte dort in einem weiten Umkreis die Funktionen eines Geistlichen aus
Voraussetzung dafür war ein Erlass des Oberkirchenrates vom 5. 6. 1942, der die Superintendenten ermächtigte, „den Kandidatinnen der Landeskirche im Falle besonderer Notstände die Predigterlaubnis für Gottesdienste in schlichter Form zu gewähren”. Einige Monate vorher (7. 2. 1942) hatte derselbe Oberkirchenrat eine „Gehaltsordnung für Kandidatinnen der Theologie“ erlassen. Gegen Ende des Krieges fragte freilich niemand nach der „Gestalt“ der Gottesdienste, man war dankbar, dass es überhaupt jemand gab, der in der Lage war, Gottesdienste und Amtshandlungen zu halten. Dr. Herrmann konnte es und tat es – im ganzen östlichen Teil des Landes Tirol. Dazu kamen noch der Religionsunterricht und die Seelsorge, und zwar nicht zuletzt an den Angehörigen der Gefallenen.
Was das bedeutet hat, wird wohl nur der ermessen können, der sich selbst noch an die Verkehrsbedingungen und -verbindungen am Ende des Krieges und unmittelbar danach erinnert.
Der „Dank“ der Kirche an jene Theologinnen, die sich in dieser Weise in den Dienst der Verkündigung stellten, erreichte Frau Herrmann in doppelter Weise. Zunächst wurde sie am 2. 12. 1945 durch Superintendent Wilhelm Mensing-Braun in Kufstein zum geistlichen Amt ordiniert. Eine offizielle Beauftragung sollte es sein, zum Stolperstein wurde es. Der Oberkirchenrat dachte nämlich nicht daran, diese Handlung des Superintendenten (zu der dieser kirchenrechtlich ermächtigt war) anzuerkennen. Vielmehr – und das war die andere Seite – wurde durch den Oberkirchenrat mit Verfügung vom 2. 2. 1946, wirksam mit 31. 3. 1946, der oben zitierte Erlass über die Verwendung von Frauen im Dienst der Verkündigung wieder aufgehoben. Frau Winkler-Herrmann durfte also den Predigtdienst nach 1947 nicht mehr fortsetzen.
Es ist verständlich, dass sie den Dienst der österreichischen Landeskirche verließ. Im benachbarten Bayern fand sie Verwendung als Religionslehrerin. Im Landkreis Rosenheim unterrichtete sie an Volksschulen, an der Berufsschule und am Mädchenrealgymnasium. Sie tat es von 1948 bis 1962.
In der Zwischenzeit war in Österreich doch etwas im Blick auf die Ordination der Frauen in Bewegung gekommen. Derselbe Bischof, der 1946 mitverantwortlich für die Zurücknahme der „kriegsbedingten“ Maßnahme war, brachte nunmehr einen Prozess in Gang, der schrittweise zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Männern und Frauen im geistlichen Amt führte. Dora Winkler-Herrmann erlebte am Ende ihres Lebens gerade noch den letzten Schritt: eine zum geistlichen Amt ordinierte Frau durfte wegen einer Eheschließung nicht mehr gekündigt werden, auch verheiratete Frauen waren zur Ordination zuzulassen, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllten, das beschloss 1982 die Generalsynode.
Immerhin aber anerkannte der Oberkirchenrat mit Bescheid vom 3. 11. 1966 die Ordination, die 1945 erfolgt war. Als Pfarrer konnte Dr. Winkler-Herrmann dennoch nicht angestellt werden, war sie doch verheiratet. Sie blieb also in einem „Ruhestand“, der es ihr gestattete, regelmäßige pfarramtliche Vertretungen in Tirol zu übernehmen. Das blieb dann auch nach dem Tod ihres Gatten, der 1978 erfolgte, und nachdem sie übersiedelt war, so. Sie übernahm sogar noch etwas an Religionsunterricht.
Am Abend ihres Lebens anerkannte das Land Tirol durch die Verleihung der Verdienstmedaille ihre Arbeit und ihre Leistungen. Einen Monat danach, am 12. September 1983, ist Dr. Dora Winkler-Herrmann in Zams in Tirol verstorben. Das kirchliche Amtsblatt brachte einen eher kühlen Nachruf, in dem immerhin der Satz „Die Evangelische Kirche in Österreich wird Frau Dr. Dora Winkler-Herrmann über den Tod hinaus ein ehrendes Andenken bewahren“ den Abschluss bildete.
Es wäre jetzt leicht, kritische Fragen zu stellen. Demgegenüber soll vielleicht die Feststellung genügen, dass Krieg, Nachkriegsnot und Unverstand (auch theologischer), mannigfache Rücksichten und zeitbedingte Umstände die Fähigkeiten einer Frau nicht recht haben zur Wirkung kommen lassen, die bereit gewesen ist, Zeugin ihres Herrn Christus zu sein und auch der Kirche des Evangeliums zu dienen. Schuld, Gottes Wille und Zeitverhältnisse – sie alle woben am Teppich des Lebens von Frau Herrmann mit. Es ist an der Zeit, ihr „ein ehrendes Andenken zu bewahren“, und zwar nicht deshalb, weil es gilt, sie zu rühmen, sondern deshalb, weil trotz alledem auch durch sie Gott sein heilsames Werk weitergeführt hat.

 

Aus: Glaube und Heimat 1994, S.46—47