Von Gustav REINGRABNER

Zahlreiche evangelische Prediger der Reformationszeit haben durch ihre Tätigkeit wesentlich zur Belebung der kulturellen Landschaft beigetragen. Sie verbanden nicht selten evangelisches Bekenntnis mit humanistischer Geisteshaltung und stellten in ihren Pfarren Kristallisationspunkte des geistigen Lebens dar.

Einige von ihnen ragen durch ihr Werk über lokale Bezüge hinaus und haben wesentlichen Anteil an der Formung österreichischer Kultur der Renaissancezeit. Zu diesen zählt auch der Kärntner Prediger Christalnick. Freilich war sein Werk durch lange Zeit auf eigentümliche Weise in Vergessenheit geraten. Er hat ein umfangreiches Manuskript zur Geschichte des Landes Kärnten zusammengestellt und damit ein Standardwerk der Geschichtsschreibung des 16. Jahrhunderts geschaffen. Freilich ist dieses Werk nicht von ihm selbst in Druck gegeben worden. Der Rektor der Landschaftsschule in Klagenfurt, Mr. Hieronymus Megiser, hat etwa eine Generation später das Werk bearbeitet, wobei er die Zusammenstellung Christalnicks vor allem gekürzt hat, und hat es herausgegeben. Dabei wurde der Name des damals berühmten Gelehrten Megiser groß herausgestellt, während der Name des eigentlichen Verfassers (Christalnick) wohl auf dem Titelblatt erscheint, aber so, dass sein Anteil als gering geschätzt wurde. Erst die Auffindung der Originalmanuskripte im Stiftsarchiv von St. Florian vor etwa 40 Jahren hat auf die Bedeutung Christalnicks aufmerksam gemacht.

Christalnick war Kärntner und stammte aus der Gegend nördlich von Klagenfurt, wo er zwischen 1530 und 1540 geboren worden war. 1565 erscheint er als Vikar im Markte Althofen. Die Auseinandersetzungen zwischen dem katholischen Erzpriester von Friesach und dem evangelischen Vikar endeten damit, dass Christalnick 1569 Althofen verließ. Er ging nach Tübingen zu einem Studienaufenthalt; dann wurde er 1571 Pfarrer in St. Veit an der Glan, wo er etwas mehr als sechs Jahre geblieben sein dürfte. Von St. Veit wechselte er auf die Burg Hochosterwitz, wo er – mit Unterbrechungen – bis zu seinem Tode (1595) Burgkaplan des Freiherren Georg Khevenhüller war; zwischendurch war er auch als Feldprediger an der kroatischen Grenze tätig.

1579 hatten die evangelischen Stände von Kärnten ihr Einverständnis erklärt, dass Christalnick eine Chronik des Landes Kärnten schreibe. 1583 begann er mit der Niederschrift des Werkes, das er fünf Jahre später den Ständen übergeben konnte. Die Herren empfanden es als zu umfangreich, worauf er aus der „Historia Carinthiaca, das ist weitläufftige unnd ordentliche Beschreibung“ einen „Extrakt und sumarischen Bericht“ anfertigte.

Im Frühjahr 1595 ist Christalnick gestorben, ohne dass die Stände sein Werk positiv übernommen hätten. Seine Witwe konnte dann seine Bibliothek an die Stände verkaufen, die nun in großzügiger Weise sein Werk zu fördern bereit waren.

Vermutlich gehörte Christalnick jener Kärntner Eisengewerkerfamilie an, die im 17. Jahrhundert geadelt und im nächsten Jahrhundert sogar in den Grafenstand erhoben wurde, ein Teil seiner Verwandten war fast gleichzeitig mit ihm als katholische Priester tätig.

Dennoch ist Christalnick selbst in seinem Werk voll und ganz im Luthertum gestanden, er verzichtete nirgendwo auf die religiöse Deutung und eine Bewertung der Geschichte, er hat aber auch in vielfacher Weise klare Position in der konfessionellen Auseinandersetzung bezogen. Er scheint in seiner Stellung als Burgkaplan, die nach dem Tode Khevenhüllers höchst unsicher war, nicht eben glücklich gewesen zu sein, und die finanzielle Abhängigkeit von den Ständen dürfte er als drückend empfunden haben. Er war aber in klarer Weise bereit, die theologischen Anschauungen des Luthertums nicht zuletzt über die Sünde und die Rechtfertigung allein aus Gnade in seinem Werk zur Geltung zu bringen. Wesentlich war für ihn auch, dass er das evangelische Kirchenwesen in Kärnten noch in seiner Chronik beschreiben konnte. Christalnick meint, dass 1555 zum ersten Mal „das helle Licht des Glaubens“ im Herzogtum Kärnten klar geschienen habe. Er nennt den Namen des Pfarrers von Paternion und den Prediger von Klagenfurt, Villach, Völkermarkt und Althofen. Wie sehr ihn die Einrichtung des evangelischen Religionswesens interessierte, zeigt seine Beschreibung der Gottesdienstreform in Klagenfurt im Jahre 1563:

Das volgund jar Christi 1563, den eilften tag heuwmonats, das ist am fünften sontag nach trinitatis, ist durvh den ehrwirdigen herren Martinum Knorrn, aus dem königreich Böhem kommend, – so damals pfarrherr zu Clagenfurt gewesen – die erste deudsche messe oder comunion nach Gottes reinem bevelh und der Augspurgischen confession in der pfarkirchen daselbst angericht worden. Da nun vermitlung göttlicher genaden allgemach nit allein bey dem adel, sondern auch beym gemeinen mann dermaßen das evangelium zugenommen, das iedermann mit herrlichem eyfer aus dem babstumb getreten und zu rechter warer erkantnis Gottes kommen seind. Und obwohl vogender zeit etliche unruewige prediger denen die ohren nach neuwerunge gelust – gefunden worden, die Flacciani in gemein genannt, so von der erbsünde irrig gelehret und hierdurch in der gemeine große unruhe erwecket, hat dich eine ehrsame landschaft zeitlich darzue geran und dermaßen verordnunge angestelet, das nemlich die irrenden lehrer füeglichen abgeschaffet und zu rechter zeit solhem übel fürkommen worden, darfür man Gott billich großen dank sagen soll.

 

Aus: Glaube und Heimat. Evangelischer Kalender für Österreich, Jg. 1982, S.32-33